HOCHSCHULPOLITIK - StuRa, FakRat, AStA?!

Hier geht es um die verschiedenen hochschulpolitischen Gremien an der Uni Freiburg. Außerdem erfährst du, was in der Hochschulpolitik so abgeht und wie auch du dich engagieren kannst.

 

 

VS.jpg

Studierendenvertretung - Was ist das?

Die Studierendenvertretung vertritt die Interessen aller Studierenden gegenüber der Uni, d.h. gegenüber dem Institut eines bestimmten Fachbereichs, der Fakultät oder dem Rektorat.

Die Studierendenschaft handelt durch folgende Organe:

    1. Vollversammlung aller Studierenden (VV)

    2. Fachbereichsvertretungen (FaVe)

    3. Studierendenrat (StuRa) als Legislative

    4. Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) als Exekutive

    5. Vorstand

    6. Referate

    7. Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommission (WSSK)

    8. Fakultätsrat (FakRat)

Daneben können Sachbeschlüsse auch durch Urabstimmungen gefasst werden

 

1. Vollversammlung (VV)

Bei der Vollversammlung sind alle Studierenden rede-, stimm- und antragsberechtigt - das heißt, auch du!

Die Vollversammlung wird einmal im Jahr einberufen und kann über alle Angelegenheiten der Studierenden beschließen. Die Vollversammlung kann zudem Beschlüsse zur politischen Positionierung der Studierendenschaft fassen.

Wie die Vollversammlung genau abläuft und welche Grundsätze sie verfolgt, kannst du in der Organisationssatzung der Studierendenvertretung (§5) nachlesen. 
Diese findest du hier: http://www.stura.uni-freiburg.de/gremien/satzungen

 

 

2. Fachbereichsvertretungen (FaVe)

Der Fachbereich der Erziehungswissenschaften beinhaltet die Fächer B.A. Bildungswissenschaften und Bildungsmanagement (Haupt- und Nebenfach), sowie M.A. - Bildungswissenschaften - Lehren und Lernen.

Mit der Immatrikulation gehört jede*r Studierende dem Fachbereich ihres*seines Hauptfachs an.

Mit deiner Fachangehörigkeit bist du für deinen Fachbereich Stimmberechtigt und kannst bei den Wahlen zu den verschiedenen Organen der Universität deine Stimm(en) abgeben. Du kannst dich auch selbst als Stellvertreter*in für deinen Fachbereich für den Studierendenrat aufstellen lassen.

 

 

3. Studierendenrat (StuRa)

Der StuRa ist ein Zusammenschluss von Studierenden, bestehend aus Fachbereichsveretreter*innen und zehn weiteren Abgeordneten. Die weiteren Abgeordneten stammen aus unterschiedlichen Initiativen und werden über eine freie, geheime und gleiche Listenwahl gewählt. 

Die Aufgabe des StuRas ist es, über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft, soweit keine bindenden Beschlüsse einer Urabstimmung oder Vollversammlung vorliegen, zu beraten und zu beschließen. 

Der Studierendenrat wählt die Mitglieder des AStA und der WSSK, sowie das beratende Mitglied der Studierendenschaft im Senat. Außerdem spricht er Vorschläge für die Besetzung der studentischen Sitze in den Gremien der Uni und des Studierendenwerks aus.

Jede*r Abgeordnete hat eine Stimme. Die Stimmenverteilung erfolgt entsprechend der Studierendenzahl des jeweiligen Fachbereichs gewichtet. Fachbereiche mit unter 300 Studierenden haben 2 Stimmen, Fachbereiche mit 300 bis 1200 Studierenden haben 3 Stimmen und Fachbereiche mit mehr als 1200 Studierenden haben 4 Stimmen.

Wirst du als Fachbereichsvertreter*in in den StuRa gewählt, so bist du Antrags-, Rede- und Abstimmungsberechtigt und bist verpflichtet, die Interessen deines Fachbereichs zu vertreten.

 

 

4. Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Der allgemeine Studierendenausschuss diskutiert und plant die Arbeit der Studierendenvertretung. Er führt die Aufgaben aus, die ihm vom Studierendenrat übertragen werden. Beispielsweise verarbeitet der AStA die Raumvergabe des Studierendenhauses in der Belfortstraße 24. 

Der AStA besteht aus den Vorsitzenden der Studierendenschaft, sowie einer Person, die die Referate vertritt. Das Präsidium des Studierendenrates nimmt ebenfalls beratend an den Sitzungen des AStA teil. 

Jedes Mitglied des AStA hat eine Stimme. Der AStA beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.

 

 

5. Der Vorstand

Der Vorstand der Studierendenschaft vertritt die Studierendenschaft nach außen. Er besteht aus mindestens einem*r Vorsitzenden und den Vorstandsreferent*innen, die gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende sind. Sie dürfen kein anderes Amt in den zentralen Organen der Studierendenschaft innehaben.

Außerdem soll mindestens ein Mitglied des Vorstands dem Senat angehören und dort die Interessen aller Studierenden vertreten.

 

Was ist der Senat?

Der Senat ist mit dem Unirat das wichtigste und höchste zentrale Unigremium. Darin sitzen die 11 Dekan*innen, 8 gewählte professorale Mitglieder, je vier Mitglieder aus Administration- und Technik und dem Mittelbau, das Rektorat, der Rechtsberater (beratend), die Gleichstellungsbeauftragte und vier studentische Mitglieder. Diese vier studentischen Senator*innen könnt ihr bei der Uniwahl wählen. Deshalb habt ihr auch vier Stimmen zur Verfügung. Ihr könnt bis zu zwei Stimmen an eine Person vergeben (kumulieren) und auch Personen von verschiedenen Listen wählen (panaschieren).
Der Senat ist ein sehr bedeutendes Gremium, in dem Prüfungsordnungen, Berufungen und grundsätzliche Entscheidungen wie der Ausstieg aus dem CHE-Ranking oder die Grundordnung der Uni abgestimmt werden.

 

 

6. Referate

Die Referate arbeiten zu bestimmten Aufgabengebieten selbständig und dauerhaft im Rahmen der Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft. Sie unterstützen die Organe der Studierendenschaft bei deren Arbeit. Die Referate werden von Referent*innen vertreten.

Über Einrichtung, Aufgabenbereich und Auflösung der Referate beschließt der Studierendenrat. Außerdem wählt der Studierendenrat die Referent*innen und deren Stellvertreter*innen.

 

 

7. Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommission (WSSK)

Die WSSK besteht aus fünf Mitgleidern, die der Studierendenschaft angehören müssen und keinem anderen Organ als gewähltes Mitgleid angehören dürfen. 

Die WSSK führt die Wahlen der Fachbereichsvertretung und die Urabstimmung durch und beaufsichtigt diese. Sie kann von jedem Mitglied der Studierendenschaft mit der Behauptung angerufen werden, dass die Organe der Studierendenschaft oder von ihnen Gewählte in einem konkreten Einzelfall ihre Kompetenzen überschritten haben oder ihre Aufgaben nicht satzungsgemäß wahrgenommen haben.

 

 

8. Fakultätsrat (FakRat)

Der Fakultätsrat ist ein auf die jeweilige Fakultät beschränktes Organ. Er befasst sich vor allem mit Struktur- und Entwicklungsplänen, der Veränderung oder Bildung von Fakultätseinrichtungen, sowie Studien- und Prüfungsordnungen.
Im FakRat sitzen 5 studentische Mitglieder aus unserer Fakultät (Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften). Sie sind Vertretende der Fachbereiche Sport, Psychologie, Volkswirtschaftslehre, Kognitionswissenschaft und Erziehungswissenschaft.
Diese FakRat-Vertretenden werden ebenfalls einmal im Jahr gewählt. Dabei ist darauf zu achten, dass möglichst eine Person pro Fach oder Fachgruppe zur Wahl aufgestellt wird, damit alle Fakultätsinteressen widergespiegelt werden können.